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  • Kundenzufriedenheit


  • Zuverlässigkeit

Vier Gründe für unsere Zusammenarbeit


  • Sie profitieren von unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich der klinischen Bewertungen.
  • Ihre klinische Bewertung wird schnell und zuverlässig durch uns erstellt.
  • Mit uns als professionellem Partner kommen Sie reibungslos durch Konformitätsbewertungsverfahren!
  • Ihre Zufriedenheit ist unser wichtigstes Ziel.

Unsere Experten erstellen für Sie den Plan über die klinische Bewertung (CEP) sowie den Bericht über die klinische Bewertung (CEP) für Medizinprodukte der Klassen I bis III.

Mit thinqbetter haben Sie einen Partner, der schnell, unkompliziert und zuverlässig Ihre MDR klinische Bewertung als externer Dienstleister erstellt.

Unsere Dienstleistungen

thinqbetter erstellt klinische Bewertungen für Sie. Unsere Experten unterstützen Sie in allen Aspekten der Erstellung und Aktualisierung. Egal ob ihr Produkt Klasse I, IIa, IIb oder III ist - Auch für Software!

Erstellung Ihrer klinischen Bewertung

Von uns erstellte klinische Bewertungen erfüllen die Anforderungen der MDR. Dies wird regelmäßig von benannten Stellen bestätigt.

Aktualisierung Ihrer klinischen Bewertung

Ihre klinische Bewertung wird von uns aktualisiert - Komplett oder in Teilen. Ganz nach Ihren Bedürfnissen.

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Inhaltsverzeichnis



Prinzip der klinsichen Bewertung nach MDR

Für alle Medizinprodukte unter der Medizinprodukteverordnung (MDR) müssen Nachweise zur Sicherheit, Leistung und dem klinischen Nutzen erbracht werden. Diesem Zweck dient die sogenannte klinische Bewertung von Medizinprodukten.

Per Definition MDR gilt Folgendes: Eine klinische Bewertung [...] "bezeichnet einen systematischen und geplanten Prozess zur kontinuierlichen Generierung, Sammlung, Analyse und Bewertung der klinischen Daten zu einem Produkt, mit dem Sicherheit und Leistung, einschließlich des klinischen Nutzens, des Produkts bei vom Hersteller vorgesehener Verwendung überprüft wird [MDR]." Es geht also darum zu zeigen, dass ein Medizinprodukt so funktioniert, wie es die Zweckbestimmung vorsieht.

Die klinische Bewertung MDR besteht im Wesentlichen aus zwei Bereichen: (1) Einem Plan, der unter anderem die Erstellung und Aktualisierung der klinischen Bewertung adressiert und (2) einem Bericht, der die durchgeführten Aktivitäten wie die Sammlung und Analyse von klinischen Daten und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen enthält.


Stages gemäß MEDDEV

Die MEDDEV 2.7-1 Revision 4 hat bereits zu Zeiten der 93/42/EWG (MDD) eine sinnvolle und etablierte Struktur vorgegeben. An dieser sollte sich auch unter der MDR orientiert werden - warum sollte man das Rad auch neu erfinden?

Phasen zur Erstellung klinische Bewertung MDR für ein Medizinprodukt

Überträgt man die Stages auf Dokumentenebene, so wird Stage 0, wie der Name schon sagt, im Plan (CEP) dokumentiert. Die übrigen Stages beschreiben die durchgeführten Aktivitäten und werden im Bericht (CER) dokumentiert.

Das Sammeln, Bewerten und Analysieren der Daten ist maßgeblicher Bestandteil der Literaturrecherche und -analyse. Im Abschnitt "Literatur und klinische Daten" weiter unten auf dieser Seite finden Sie dazu weitere Informationen.


Klinischer Bewertungsplan (CEP)

Die Erstellung einer klinischen Bewertung muss geplant werden – dies ist verpflichtend von der MDR vorgeschrieben. Die genauen Inhalte des Plans sind im Anhang XIV, Teil A erster Punkt enthalten. Dazu gehören unter anderem folgende Punkte:

  • Bestimmung der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen, die mit relevanten klinischen Daten zu untermauern sind,
  • Spezifizierung der Zweckbestimmung des Produkts,
  • genaue Spezifizierung der vorgesehenen Zielgruppen mit klaren Indikationen und Kontraindikationen,
  • detaillierte Beschreibung des angestrebten klinischen Nutzens für die Patienten mit relevanten konkreten Parametern für das klinische Ergebnis,
  • klinischer Entwicklungsplan,
  • und einige weitere Anforderungen.

Es wird schnell klar, dass bereits die Planung einer klinischen Bewertung ziemlich umfangreich ist. Die detaillierten Anforderungen haben aber auch etwas Gutes: Die zu liefernden Inhalte sind relativ klar adressiert. Zu vielen Punkten liefert außerdem die MEDDEV 2.7-1 Revision 4 hilfreiche Hinweise. Diese bezieht sich zwar auf die 93/42/EWG (MDD), allerdings wurde das grundlegende Konzept von der MDR nicht neu erfunden.


Klinischer Bewertungsbericht (CER)

Im CER werden die durchgeführten Arbeitsschritte aufgezeichnet, die im CEP geplant wurden. Hier wird das genau definierte und methodisch fundierte Verfahren angewendet, das in Artikel 61 der MDR gefordert wird. Als Ergebnis entsteht ein umfangreiches Dokument, das die Sicherheit, Leistung und den klinischen Nutzen des Medizinprodukts darlegt.

Im Bericht laufen die Daten und Erkenntnisse aus dem Risikomanagement, der Gebrauchstauglichkeit, Biokompatibilität, der Literaturrecherche sowie -analyse und der Überwachung nach dem Inverkehrbringen zusammen. Auf dieser fundierten Grundlage wird bewertet, ob das Medizinprodukt sicher und leistungsfähig ist. Darüber hinaus wird nachgewiesen, dass es einen klinischen Nutzen hat, der für den Nachweis der klinischen Evidenz zwingend erforderlich ist.

Allein die Menge der unterschiedlichen Daten zeigt, wie komplex die klinische Bewertung von Medizinprodukten ist. Ein Autor muss in der Lage sein, all diese Daten im richtigen Kontext und auf inhaltlicher Ebene zu bewerten, um daraus korrekte und sachdienliche Schlüsse zu ziehen.


Klinische Daten

Wie der Name bereits andeutet, basiert die klinische Bewertung auf klinischen Daten. Solche Daten beziehen sich auf "Angaben zur Sicherheit oder Leistung, die im Rahmen der Anwendung eines Produkts gewonnen werden [MDR]". Es gibt die folgenden Quellen klinischer Daten:

  • "klinische Prüfung(en) des betreffenden Produkts,
  • klinische Prüfung(en) oder sonstige in der wissenschaftlichen Fachliteratur wiedergegebene Studien über ein Produkt, dessen Gleichartigkeit mit dem betreffenden Produkt nachgewiesen werden kann,
  • in nach dem Peer-Review-Verfahren überprüfter wissenschaftlicher Fachliteratur veröffentlichte Berichte über sonstige klinische Erfahrungen entweder mit dem betreffenden Produkt oder einem Produkt, dessen Gleichartigkeit mit dem betreffenden Produkt nachgewiesen werden kann,
  • klinisch relevante Angaben aus der Überwachung nach dem Inverkehrbringen, insbesondere aus der klinischen Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen [MDR]."

Eine gängige Methode zur Identifikation dieser Daten ist eine Literaturrecherche. In dieser wird systematisch nach veröffentlichten Studien gesucht, die dann als Datengrundlage herangezogen werden können. Wie so eine Literaturrecherche abläuft, wird im folgenden Abschnitt beschrieben.


Literaturrecherche

Die Literaturrecherche ist eins der wichtigsten Elemente der klinischen Bewertung, insbesondere, wenn Sie keine klinische Studie mit Ihrem Produkt durchgeführt haben.

Dienstleister und Literaturrecherche für eine klinische Bewertung von Medizinprodukten zum Identifizieren klinischer Daten

  • Schritt 1: Analysieren der Zweckbestimmung und klinischen Claims, inklusive der Patientenpopulation, Indikationen, Kontraindikationen. Zu den hier identifizierten Aspekten werden in der Literaturrecherche Daten ermittelt.

  • Schritt 2: Identifikation von Datenquellen, aus denen klinische Daten gewonnen werden können. Beispielsweise pubmed, Cochrane, Embase.

  • Schritt 3: Erstellen von Suchbegriffen und objektiven Filtern, um Daten über das zu bewertende Medizinprodukt, die Vergleichsprodukte und den State of the Art zu ermitteln.

  • Schritt 4: Die identifizierte Literatur wird zunächst auf Ebene der Abstracts vorgefiltert und auf potenzielle Relevanz geprüft.

  • Schritt 5: Potenziell relevante Literatur wird nun auf Ebene des Volltextes tiefgehend analysiert.

  • Schritt 6: Die in der Analyse der Volltexte gewonnenen klinischen Daten werden nun genutzt, um die klinische Evidenz zu belegen.

Sie können für die Durchführung der Literaturrecherche unterschiedliche Datenbanken nutzen. Es sollten mindestens zwei verwendet werden:

  • PubMed
  • Cochrane
  • Embase
  • ScienceDirect
  • Google scholar
  • usw.

Achten Sie bei der Dokumentation der Literaturrecherche darauf, dass diese vollständig reproduzierbar ist. Es muss also möglich sein, dass ein dritter (z.B. Auditor, benannte Stelle, Behörde) ausreichende Informationen in Ihrer Dokumentation vorfindet, um die Suche erneut durchzuführen. Es sollten dabei die gleichen Ergebnisse erzielt werden können, wie durch Ihre Suche.

Bei PubMed muss man dazu sagen, dass die Indexierung von Publikationen hin und wieder geändert wird. Das führt dazu, dass mit dem gleichen Suchprotokoll nicht immer eine vollständig reproduzierbare Suche möglich ist, wenn dazwischen einige Zeit vergangen ist. Das ist mittlerweile vielen Personen bekannt, aber leider noch nicht allen. PubMed bleibt dennoch eine beliebte, weil umfangreiche und einfach verwendbare Datenbank für die Literaturrecherche.

Die Verwendung unterschiedlicher Datenbanken, aber auch unterschiedlicher Suchbegriffe innerhalb einer Datenbank, führt in der Regel zu Duplikaten. Für die klinische Bewertung darf jede Publikation nur einmal herangezogen werden. Prüfen Sie Ihre Ergebnisse daher auf Duplikate!


Fehlende klinische Daten

Was passiert, wenn Sie während der Erstellung des CER feststellen, dass es nicht genügend klinische Daten zu Ihrem Medizinprodukt gibt?

Können Sie eine klinische Bewertung ohne klinische Daten erstellen?

"Wird der Nachweis der Übereinstimmung mit grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen auf der Grundlage klinischer Daten für ungeeignet erachtet, ist jede solche Ausnahme auf der Grundlage des Risikomanagements des Herstellers und unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale des Zusammenspiels zwischen dem Produkt und dem menschlichen Körper, der bezweckten klinischen Leistung und der Angaben des Herstellers angemessen zu begründen […]. In diesem Fall muss der Hersteller in der technischen Dokumentation […] gebührend begründen, warum er den Nachweis der Übereinstimmung mit grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen allein auf der Grundlage der Ergebnisse nichtklinischer Testmethoden, einschließlich Leistungsbewertung, technischer Prüfung („bench testing“) und vorklinischer Bewertung, für geeignet hält [MDR]."

Zum Glück der Patienten funktioniert eine Zulassung ohne ausreichende Daten somit nicht. Das Prinzip basiert auf einer ausreichenden Datengrundlage und ohne diese kann die Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen nicht nachgewiesen werden.

Eine Zulassung ohne klinische Daten funktioniert nur wenigen, besonderen Fällen. Was wir allerdings häufig bei Kunden beobachtet haben, ist, dass bei einer klinischen Bewertung nicht ausreichend klinische Daten identifiziert wurden und es dadurch zu Schwierigkeiten in der Zulassung kam.

Die Lösung des Problems ist dann, im Idealfall, die Anpassung der Literaturrecherche. Es ist durchaus möglich, dass Sie eine ungünstige Kombination aus Suchbegriffen und Filtern oder Vergleichsprodukten verwendet haben. Eigentlich sollte natürlich schon während der Erstellung des Suchprotokolls geprüft werden, ob dieses geeignet ist. Teilweise ist das aber schwierig möglich oder es wird schlichtweg vergessen.

Wenn auch diese Anpassung nicht hilft, müssen klinische Studien bzw. Prüfungen durchgeführt werden, um die erforderlichen Daten zu erzeugen. Für Hersteller mit gültigen MDD-Zertifikaten ist es ratsam, während der Gültigkeitsdauer dieser Zertifikate zu prüfen, ob für die MDR ausreichende Daten vorliegen.

Insbesondere das Heranziehen von Daten zu Vergleichsprodukten ist unter der MDR wesentlich schwieriger als noch zu Zeiten der MDD. Es sollte also auch schon unter der MDD mit der Erzeugung von ausreichenden klinischen Daten begonnen werden, um nicht zur Durchführung einer klinischen Prüfung mit einem nicht zugelassenen Produkt gezwungen zu werden. Der damit verbundene Aufwand für die Genehmigung der Ethikkommission sowie auf finanzieller und zeitlicher Ebene ist enorm und sollte, wenn möglich, vermieden werden.


Schnittstelle zum Risikomanagement

Im Rahmen der Analyse identifizierter Daten kann es vorkommen, dass Risiken in Verbindung mit dem Eigenen Medizinprodukt oder Vergleichsprodukt identifiziert werden, die zuvor nicht im Risikomanagement betrachtet wurden. Daher wird nach der Datenanalyse ein Abgleich zwischen den im CER identifizierten Risiken und der vorhandenen Risikoanalyse durchgeführt.

Sollten neue Risiken entdeckt worden sein, sind diese in den RM-Prozess einzuspeisen, damit sie dort analysiert werden.


Schnittstelle zur Gebrauchstauglichkeit

Es kommt nicht häufig vor, aber ist möglich: Die Literaturrecherche hat Hinweise oder sogar Schwierigkeiten im Hinblick auf die Gebrauchstauglichkeit identifiziert. Auch in dieser Situation müssen ggf. Maßnahmen abgeleitet werden.


Schnittstelle zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS)

Eine wichtige Quelle von Informationen sind beispielsweise öffentliche Datenbanken, in denen Vorkommnisse über Medizinprodukte gemeldet werden. Wurde zum zu bewertenden Produkt etwas gemeldet, das nicht im Risikomanagement betrachtet wurde? Gab es Vorkommnisse zu Vergleichsprodukten, die mit dem eigenen ebenfalls auftreten können und nicht betrachtet wurden?


Schnittstelle zur klinischen Nachbeobachtung (PMCF)

Die klinische Bewertung ist eng mit Ihren PMCF Aktivitäten verknüpft. Durch PMCF erzeugen Sie klinische Daten zu Ihrem Produkt, die zur klinischen Bewertung beitragen.

PMCF kann schon unter der MDD sinnvoll sein, um ausreichende klinische Daten für die Zulassung Ihres Produkts unter der MDR zu erzeugen. Sprechen Sie uns gerne zu diesem Thema an, wir zeigen, wie PMCF Ihnen das Leben einfacher machen kann.


Klinische Bewertung Klasse I Medizinprodukte

Von Herstellern, die ausschließlich Klasse I Medizinprodukte im Portfolio haben, erreicht uns immer wieder die Frage: "Brauche ich überhaupt eine klinische Bewertung für ein Medizinprodukt der Klasse I? Unter der MDD brauchten wir die gar nicht."

Die MDD wurde durch das Medizinproduktegesetz (MPG) in nationales Recht übernommen. Im MPG zu §19 Klinische Bewertung hieß es: "Die Eignung von Medizinprodukten für den vorgesehenen Verwendungszweck ist durch eine klinische Bewertung anhand von klinischen Daten nach § 3 Nummer 25 zu belegen, soweit nicht in begründeten Ausnahmefällen andere Daten ausreichend sind. Die klinische Bewertung schließt die Beurteilung von unerwünschten Wirkungen sowie die Annehmbarkeit des in den Grundlegenden Anforderungen der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG genannten Nutzen-/Risiko-Verhältnisses ein. Die klinische Bewertung muss gemäß einem definierten und methodisch einwandfreien Verfahren erfolgen und gegebenenfalls einschlägige harmonisierte Normen berücksichtigen."

Der Absatz war kein Hintertürchen, um keine klinische Bewertung durchzuführen. Er erlaubte allerdings, dass in begründeten Ausnahmefällen auch andere als klinische Daten herangezogen werden können.

Die gleiche Situation gilt unter der MDR (EU 2017/745). In Artikel 61 (10) gibt es dieses Hintertürchen zur klinischen Bewertung ohne klinische Daten ebenfalls. Allerdings auch nur in begründeten Ausnahmefällen.

Die Antwort auf die Frage lautet also: "Ja, Sie brauchen für jedes Medizinprodukt eine klinische Bewertung".


Klinische Bewertung für Software (SaMD)

Die klinische Bewertung für Software-Medizinprodukte wie beispielsweise Smartphone-Apps unterscheidet sich von der klinischen Bewertung für klassische Medizinprodukte. Das ist auch in sofern sinnvoll und nachvollziehbar, weil die Interaktion zwischen einer Software und dem Patienten eine andere ist, als die zwischen einem klassischen Medizinprodukt und einem Patienten.

Eine Software stellt Informationen bereit, die wiederum einen Schaden verursachen können. Ein Software selbst kann aber beispielsweise keinen physischen Schaden an Personen herbeiführen. Die Software berührt ja niemanden.

Um die unterschiedlichen Abläufe der klinischen Bewertung an Software darzustellen, gibt es das Dokument MDCG 2020-1. Nachfolgend zeigen wir beispielhaft dessen Inhaltsverzeichnis für einen ersten Überblick.

Inhalt von MDCG 2020-1 Klinische Bewertung für Software Medizinprodukte

MDCG 2020-1 beschreibt maßgeblich drei Aspekte:

  • valid clinical association
  • technical Performance
  • clinical Performance

Die sogenannte "valid clinical association" ähnelt sehr der sogenannten wissenschaftlichen Validität von IVDs im Rahmen der Leistungsbewertung. Ganz salopp gesagt: Es bedarf eines Nachweises darüber, dass die von der Software bereitgestellte Information mit einem klinischen Zustand oder physiologischen Zustand zusammenhängt.

Bei einem IVD ist das noch nachvollziehbarer. Stellen Sie sich einen COVID-19 Schnelltest vor. Ich will mit dem Test eine COVID-19 Infektion nachweisen. Ich brauche nun einen Nachweis der wissenschaftlichen Validität für den IVD-Schnelltest, um zu beweisen, dass das was ich mit dem Schnelltest messe auch einen Zusammenhang mit einer COVID-19 Infektion hat. Denn wenn der Zusammenhang nicht besteht, kann ich mit dem Messergebnis auch keine COVID-19 Infektion nachweisen - also grundsätzlich nicht. Das hat dann auch nichts mit der Leistung des Produkts zu tun, sondern einfach damit, dass diese Art der Nachweisführung nicht möglich ist.

So einen Nachweis muss ich also für eine Software als Medizinprodukt auch erbringen. Hängt die bereitgestellte Information mit dem in der Zweckbestimmung beschriebenen klinischen Zustand oder physiologischen Zustand zusammen?

Die "technical performance" beschreibt die Fähigkeit einer Software, aus den Eingabedaten genau und zuverlässig die beabsichtigte technische Ausgabe aus den gemachten Eingabedaten bereitzustellen.

An dieser Stelle ist auf technischer Ebene zu beweisen, dass die Software aus den jeweiligen Eingaben korrekte Ausgaben bereitstellt. Diese Nachweise werden üblicherweise im Rahmen der Softwareentwicklung erzeugt, wenn die Algorithmen der Software überprüft und optimiert werden.

Es bleibt also noch der Nachweis der clinical performance. Wie bei klassischen Medizinprodukten auch sind hierfür Daten erforderlich, die zeigen, dass die Software für die beabsichtigte(n) Verwendung(en), Zielgruppe(n), Verwendungsbedingung(en), Betriebs- und Verwendungsumgebung(en) und mit allen vorgesehenen Benutzergruppen getestet wurde.

Wie genau die Nachweise zur clinical performance also zu erbringen sind, muss im Einzelfall entschieden werden. Wichtig zu beachten ist, dass auch hier Artikel 61 (10) der MDR gilt - die Route für Fälle, in denen der Nachweis der Konformität auf Grundlage klinischer Daten nicht geeignet ist.


Klinische Studien und GCP

Die Durchführung klinischer Studien bzw. PMCF-Studien ist für viele Bestandsprodukte und insbesondere bei Neuentwicklungen der notwendige Weg, um klinische Daten als Zulassungsgrundlage zu erzeugen. Dadurch, dass umfangreiche Anforderungen im Bereich GCP (Good Clinical Practice, ISO 14155 und auf gesetzlicher Ebene an die Durchführung von klinischen Studien bestehen, ist damit ein enormer Dokumentationsaufwand verbunden.

Einige unserer Kunden beschäften Personal, das sich ausschließlich mit der Planung und Studienkoordination befasst. Andere Kunden vertrauen auf unseren Studienpartner, der dafür eine komfortable und kostengünstige Allround-Lösung anbietet.

Falls Sie mehr zum Thema GCP und MDR erfahren möchten, empfehlen wir unseren Blogbeitrag. Sollten Sie Fragen zum Thema haben, freuen wir uns auf Ihre Nachricht!


Technsiche Dokumentation

Die klinische Bewertung ist ein essenzieller Bestandteil der technischen Dokumentation und somit der Zulassungsgrundlage eines jeden Medizinprodukts auf dem europäischen Markt. thinqbetter kann Sie bei der Erstellung von CEP und CER unterstützen – weiter unten auf der Seite finden Sie eine Übersicht über unsere Dienstleistungen in diesem Bereich.


Konformitätsbewertung

Anhang IX:
- Konformitätsbewertung auf Grundlage eines Qualitätsmanagementsystems und einer Bewertung der technischen Dokumentation - Wie der Name bereits sagt, benötigen Sie hier eine vollständige technische Dokumentation für Ihr Produkt.

Anhang X:
- Konformitätsbewertung auf Grundlage einer Baumusterprüfung - "Als EU-Baumusterprüfung wird das Verfahren bezeichnet, mit dem eine Benannte Stelle feststellt und bescheinigt, dass ein Produkt einschließlich der technischen Dokumentation und der einschlägigen Prozesse während des Lebenszyklus sowie ein entsprechendes für die geplante Produktion des Medizinprodukts repräsentatives Exemplar den einschlägigen Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen [MDR]."

Anhang XI:
- Konformitätsbewertung auf Grundlage einer Produktkonformitätsprüfung - Dieses Verfahren setzt ein erfolgreich durchlaufenes Verfahren nach Anhang X voraus und somit ebenfalls eine technische Dokumentation.

Schlussfolgerung:
Ohne klinische Bewertung ist die technische Dokumentation nach Anhang II und III nicht vollständig. Somit kann das Medizinprodukt nicht zugelassen werden, da alle Konformitätsbewertungsverfahren die Vollständigkeit der TD erfordern.


MDCG Dokumente

Die klinische Bewertung erhält gesetzliche Vorgaben zwar ausschließlich aus der MDR, allerdings erwarten benannte Stellen, dass MDCG Dokumente entsprechend berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind diese äußerst hilfreich, um ein besseres Verständnis davon aufzubauen, was erwartet wird. Eine gute Vorbereitung lohnt sich, da alle Abweichungen auf Seiten der benannten Stelle abverfolgt werden und somit Kosten erzeugen.


Dokument Kurzbeschreibung
MEDDEV 2.7/1 Rev. 4 Das Dokument wurde zwar schon unter 93/42/EWG (MDD) entwickelt, gibt allerdings nach wie vor wichtige Informationen zum Ablauf der klinischen Bewertung vor. In MDCG 2020-6 wird erwähnt, welche Teile der MEDDEV noch anwendbar sind. Dennoch können auch nicht anwendbare Teile hilfreiche Informationen enthalten.
MDCG 2020-1 Software als Medizinprodukt benötigt auch eine klinische Bewertung. Diese läuft aber etwas anders ab, als für andere Produkte. MDCG 2020-1 gibt dazu hilfreiche Informationen an die Hand.
MDCG 2020-5 Die unter MDD beliebte Äquivalenz-Route der klinischen Bewertung gibt es noch. Unter MDR geht das leider nur noch für wenige Produkte. Später dazu mehr.
MDCG 2020-6 Bestandsprodukte, also sogenannte Legacy Devices können einfacher zur MDR überführt werden, als komplette Neuzulassungen. Das Dokument sollte unbedingt gelesen werden!
MDCG 2020-13 Der Clinical Evaluation Assessment Report gibt vor, was eine benannte Stelle bei der Überprüfung der klinischen Bewertung überprüft. Wenn Sie das wissen, können Sie sich besser vorbereiten.

MDCG 2020-05 - Äquivalenz

Die Verwendung von Daten zu Äquivalenzprodukten ist eine gangbare Option, um ausreichende klinische Daten für den Nachweis der geltenden Grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen zu sammeln. Unter der 93/42/EWG (MDD) war in größerem Umfang möglich, Daten von anderen Quellen als dem eigenen Produkt heranzuziehen. Die MDR führt an dieser Stelle dazu, dass bei selbst etablierten Produkten die Datenlage schwierig werden kann.

Im April 2020 hat die Medical Device Coordination Group (MDCG) ein Dokument veröffentlicht, in dem Hilfestellungen für benannte Stellen und Hersteller zur Äquivalenz dargelegt werden.

Das Dokument zielt insbesondere darauf ab, die Unterschiede zwischen der MEDDEV 2.7-1 Revision 4 und den Anforderungen der MDR hervorzuheben.

Bereits unter der MEDDEV hing die Äquivalenz mit den Aspekten technischer, biologischer und klinischer Eigenschaften der Produkte zusammen. Diese Eigenschaften sind sinnvolle Vergleichswerte und bleiben auch unter der MDR bestehen.

Die MDR fordert hinsichtlich biologischer Eigenschaften folgendes: "Das Produkt verwendet die gleichen Materialien oder Substanzen, die mit den gleichen menschlichen Geweben oder Körperflüssigkeiten in Kontakt kommen, für eine ähnliche Art und Dauer des Kontakts und ähnliche Freisetzungseigenschaften von Substanzen, einschließlich Abbauprodukten und auslaugbaren Stoffen". Unter der MEDDEV waren an dieser Stelle Abweichungen der Materialien z.B. für Produkte mit Kontakt zu intakter Haut möglich. Über eine Risikobewertung konnten ggf. auch Komponenten mit anderen Materialien als Äquivalent angesehen werden. Die Anforderung, dass beispielsweise die Dauer und Art des Kontakts ähnlich sein muss, ist ebenfalls neu. Es wird deutlich, dass die MDR hinsichtlich der biologischen Eigenschaften wesentlich strenger ist.

Klinische Eigenschaften: Produkte unter der MDR müssen nun von der gleichen Art Anwender genutzt werden, also zum Beispiel von Ärzten oder Laien.

Technische Eigenschaften: Unter der MDR müssen Produkte nun unter ähnlichen Anwendungsbedingungen genutzt werden. Die MEDDEV forderte, diese sollen identisch sein. Des Weiteren fordert die MDR, dass bei Software die Algorithmen in den verglichenen Produkten ähnlich sein müssen.

Insgesamt wird deutlich, dass die Medizinprodukteverordnung die Verwendung von Äquivalenzprodukten anderer Hersteller extrem schwierig gestaltet. Daher ist an dieser Stelle die Wichtigkeit ausreichender Post-market Surveillance Daten hervorzuheben. Diese können Sie noch zur Gültigkeitsdauer der MDD Zertifikate erzeugen und als Zulassungsgrundlage für die MDR mit heranziehen.

Falls Sie keine Äquivalenz nachweisen konnten, besteht die Möglichkeit, Daten von ähnlichen Produkten heranzuziehen. Häufig eignen sich "nicht mehr äquivalente" Produkte gut dafür.

Solche Daten können Sie zu folgenden Zwecken nutzen:

  • Sicherstellen, dass das Risikomanagementsystem umfassend ist, durch Identifikation relevanter Gefährdungen und klinischer Risiken.
  • Verstehen des Standes der Technik, des natürlichen Krankheitsverlaufs und alternative verfügbare Behandlungsmöglichkeiten.
  • Hilfestellung bei der Definition des Umfangs der klinischen Bewertung durch Identifizierung von Konstruktionsmerkmalen ähnlicher Produkte, die besondere Leistungs- oder Sicherheitsbedenken aufwerfen.
  • Bereitstellung von Input für das Design der klinischen Prüfung oder das Design der klinischen Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen (PMCF) sowie für das System zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS).
  • Identifizierung relevanter und spezifizierter klinischer Ergebnisparameter für den beabsichtigten klinischen Nutzen auf der Grundlage der veröffentlichten klinischen Daten, die sich auf das/die ähnliche(n) Produkt(e) beziehen.
  • Definition von Mindestanforderungen für einen quantifizierten klinischen Nutzen, der als klinisch relevant angesehen wird, und/oder Identifizierung akzeptabler Auftretensraten von Risiken und unerwünschten Ereignissen.

MDCG 2020-06 - Klinische Evidenz für "Legacy Devices"

Das vorliegende Dokument gibt wertvolle Hilfestellung für Produkte, die bereits unter der MDD und AIMD zugelassen waren, und für die nun eine klinische Bewertung nach MDR erstellt werden soll.

Für viele der Legacy Devices liegen unter der MDR wenig nutzbare Daten vor. Eine Ursache liegt darin, dass der Nachweis der Äquivalenz und somit die Verwendung von Daten anderer Produkte schwieriger geworden ist. Ein weiterer Aspekt ist die Tatsache, dass zu vielen Produkten wegen ihrer Einfachheit schlicht nicht oder kaum geforscht wird. Es liegen somit kaum Publikationen vor.

Wie sollen also die jeweiligen GSPRs, also die Grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen, für solche Produkte nachgewiesen werden?

Wie soll in dieser Situation eine "ausreichende klinische Evidenz" belegt werden, zumal der Begriff gar nicht definiert ist?

Das Dokument MDCG 2020-06 sagt aus, dass die ausreichende klinische Evidenz verstanden wird als das vorliegende Ergebnis der qualifizierten Beurteilung, die zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass das Produkt sicher ist und den beabsichtigten Nutzen erzielt. Diese qualifizierte Beurteilung wird im Rahmen der klinischen Bewertung als kontinuierlicher Prozess durchgeführt. Die Medizinprodukteverordnung sieht die Erzeugung klinischer Daten und Bewertung dieser als wichtigen Teil des "Life Cycle Approach" eines Medizinprodukts.

Im ersten Konformitätsbewertungsverfahren nach MDR Ihres unter der MDD oder AIMD zugelassenen Produkts können die klinischen pre-market und post-market Daten zum Produkt herangezogen werden. Diese müssen im Rahmen der gültigen MDD/AIMD Zertifikate erzeugt worden sein. Es kann sein, dass die vorhandenen klinischen Daten im Sinne der MDR nicht ausreichend sind. Für Legacy Devices, die einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurden, wird davon ausgegangen, dass diese durch klinische Daten gestützt wurden. Klinische Daten nach dem Inverkehrbringen bilden zusammen mit den klinischen Daten, die für die Konformitätsbewertung nach der MDD/AIMDDD erzeugt wurden, die Grundlage des klinischen Bewertungsverfahrens für Legacy Devices nach der MDR.

Für alle Medizinprodukte, egal ob unter MDD, AIMD oder schon unter MDR zugelassen, gelten die Anforderungen an die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS) und klinische Nachbeobachtung (PMCF). Somit sind ab dem Geltungsbeginn der MDR auch für Legacy Devices einige Anforderungen der MDR anwendbar.


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